Beschreibung
Ausbildungsdauer in der Regel sechs Wochen insgesamt 40 Stunden (Schulstunden a 45min.)
Wir bereiten Sie optimal auf die Prüfung, diese findet direkt nach dem Ausbildung in der Prüfungsbehörde Bundesnetzagentur Köln statt.
Die Sprechfunkzeugnisse in der Luftfahrt werden in folgende Kategorien unterteilt:
BZF II – Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Sichtflug, deutsch.
BZF I – Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Sichtflug, deutsch und englisch.
AZF – Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst, Instrumenten- und Sichtflug, deutsch und englisch.
Das AZF ist das höchste mögliche Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst in Deutschland. Es gilt weltweit und berechtigt den Inhaber zur uneingeschränkten Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Instrumenten- und Sichtflugregeln. Im Sichtflug darf der Sprechfunk im deutschsprachigen Raum auch auf Deutsch erfolgen, im Instrumentenflug wird auch national ausschließlich die englische Sprache verwendet. Im Zuge der Verkehrspilotenausbildung (ATPL) oder bei der Schulung zur Instrumentenflugberechtigung ist der Erwerb des AZF vorgeschrieben.
AZF Funkzeugnis in englischer Sprache
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